Evidenzanforderungen
Gueltig ab: 7. Februar 2026 | Zuletzt aktualisiert: 20.2.2026
Inhaltsverzeichnis
1. Anforderungen an Fotoeingabe
- Mindestaufloesung: 1920x1080 (>=2 MP).
- Dateigroesse: 100 KB bis 10 MB, JPEG oder PNG.
- Qualitaetswert: >=75/100 (empfohlen), >=50/100 (Minimum).
- EXIF-Daten: GPS-Koordinaten, Zeitstempel und Kameramodell muessen vorhanden sein.
- Beleuchtung: gleichmaessig, keine starken Schatten oder Ueberbelichtung.
- Winkel: moeglichst rechtwinklig zur Oberflaeche, max. 30 Grad Abweichung.
- Massstabsreferenz: wenn moeglich Lineal oder Objekt mit bekannter Groesse einbeziehen.
2. Anforderungen an die Beweiskette
- SHA-256-Hash wird beim Upload erzeugt (fuer Integritaetspruefung).
- Relevante EXIF-Metadaten werden (sofern vorhanden) erfasst und gespeichert.
- Upload-Zeitstempel wird systemseitig protokolliert.
- Chain-of-Custody-/Audit-Trail-Metadaten werden protokolliert.
- Nachtraegliche Bildbearbeitung nach Upload ist nicht zulaessig.
3. Einschraenkungen des Berichts
- Die KI-Analyse ist ein Decision-Support-Tool und kein zertifiziertes Sachverstaendigengutachten.
- Ergebnisse muessen durch eine qualifizierte Baufachperson validiert werden.
- Die gerichtliche Verwertbarkeit haengt von Jurisdiktion und Einzelfall ab.
- Faultrix garantiert keine rechtliche Anerkennung von Berichten.
- Berichte ersetzen keine verpflichtenden Pruefungen gemaess OeNORM B 2110.
4. Wann ein menschlicher Experte noetig ist
- Konfidenzwert unter 70 Prozent.
- Bedenken zur Standsicherheit (tragende Elemente).
- Rechtliche Verfahren oder Versicherungsstreitigkeiten.
- Denkmalgeschuetzte oder gelistete Gebaeude.
- Komplexe Szenarien mit mehreren Defektarten.
5. Hinweise zur Rechtsprechung
- Oesterreich: Berichte koennen ein SV-Gutachten unterstuetzen, aber nicht ersetzen.
- EU: Beweisregeln unterscheiden sich je Mitgliedstaat.
- Bei Fragen zur Zulaessigkeit sollten Sie lokale Rechtsberatung einholen.