Evidenzanforderungen

Gueltig ab: 7. Februar 2026 | Zuletzt aktualisiert: 20.2.2026

1. Anforderungen an Fotoeingabe

  • Mindestaufloesung: 1920x1080 (>=2 MP).
  • Dateigroesse: 100 KB bis 10 MB, JPEG oder PNG.
  • Qualitaetswert: >=75/100 (empfohlen), >=50/100 (Minimum).
  • EXIF-Daten: GPS-Koordinaten, Zeitstempel und Kameramodell muessen vorhanden sein.
  • Beleuchtung: gleichmaessig, keine starken Schatten oder Ueberbelichtung.
  • Winkel: moeglichst rechtwinklig zur Oberflaeche, max. 30 Grad Abweichung.
  • Massstabsreferenz: wenn moeglich Lineal oder Objekt mit bekannter Groesse einbeziehen.

2. Anforderungen an die Beweiskette

  • SHA-256-Hash wird beim Upload erzeugt (fuer Integritaetspruefung).
  • Relevante EXIF-Metadaten werden (sofern vorhanden) erfasst und gespeichert.
  • Upload-Zeitstempel wird systemseitig protokolliert.
  • Chain-of-Custody-/Audit-Trail-Metadaten werden protokolliert.
  • Nachtraegliche Bildbearbeitung nach Upload ist nicht zulaessig.

3. Einschraenkungen des Berichts

  • Die KI-Analyse ist ein Decision-Support-Tool und kein zertifiziertes Sachverstaendigengutachten.
  • Ergebnisse muessen durch eine qualifizierte Baufachperson validiert werden.
  • Die gerichtliche Verwertbarkeit haengt von Jurisdiktion und Einzelfall ab.
  • Faultrix garantiert keine rechtliche Anerkennung von Berichten.
  • Berichte ersetzen keine verpflichtenden Pruefungen gemaess OeNORM B 2110.

4. Wann ein menschlicher Experte noetig ist

  • Konfidenzwert unter 70 Prozent.
  • Bedenken zur Standsicherheit (tragende Elemente).
  • Rechtliche Verfahren oder Versicherungsstreitigkeiten.
  • Denkmalgeschuetzte oder gelistete Gebaeude.
  • Komplexe Szenarien mit mehreren Defektarten.

5. Hinweise zur Rechtsprechung

  • Oesterreich: Berichte koennen ein SV-Gutachten unterstuetzen, aber nicht ersetzen.
  • EU: Beweisregeln unterscheiden sich je Mitgliedstaat.
  • Bei Fragen zur Zulaessigkeit sollten Sie lokale Rechtsberatung einholen.